Mindestbemessungsgrundlage
- Mindestbemessungsgrundlage
Begriff des Umsatzsteuerrechts. Erbringt ein Unternehmer (entgeltliche) ⇡ Lieferungen und ⇡ sonstige Leistungen an nahe stehende Personen (z.B. Angehörige), Arbeitnehmer oder an seine Gesellschafter, so ist Bemessungsgrundlage mindestens der Wert, der im Fall einer ⇡ unentgeltlichen Wertabgabe zugrunde gelegt würde. Das tatsächliche ⇡ Entgelt ist nur dann Bemessungsgrundlage, wenn es diese M. übersteigt (§ 10 V UStG). Die M. darf nach der Rechtsprechung außerdem nur dann angewandt werden, wenn das Entgelt nicht marktgerecht ist.
Lexikon der Economics.
2013.
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