Mindestbemessungsgrundlage

Mindestbemessungsgrundlage
Begriff des Umsatzsteuerrechts. Erbringt ein Unternehmer (entgeltliche)  Lieferungen und  sonstige Leistungen an nahe stehende Personen (z.B. Angehörige), Arbeitnehmer oder an seine Gesellschafter, so ist Bemessungsgrundlage mindestens der Wert, der im Fall einer  unentgeltlichen Wertabgabe zugrunde gelegt würde. Das tatsächliche  Entgelt ist nur dann Bemessungsgrundlage, wenn es diese M. übersteigt (§ 10 V UStG). Die M. darf nach der Rechtsprechung außerdem nur dann angewandt werden, wenn das Entgelt nicht marktgerecht ist.

Lexikon der Economics. 2013.

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